Das Planfeststellungsverfahren läuft seit 2017. Fünf Jahre haben die Planer für die Bearbeitung der damaligen 1300 Einwendungen gebraucht.
Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen derart grundlegend verändert, dass eine erneute geänderte Planauslegung erforderlich wurde.

Die Pläne betreffen zunächst nur den westlichen ersten Abschnitt des Projektes bei Moorburg.
Sie haben aber grundsätzliche Bedeutung für das gesamte Vorhaben.
Die offizielle Auslegung ist bereits abgelaufen. Die Unterlagen können aber weiterhin auf der Webseite der Behörde eingesehen werden: https://www.hamburg.de/bwi/pfv
und Einwendungen können bis zum  28. März 2022 erhoben werden.

In den geänderten Unterlagen werden die erheblich verringerten Prognosen für den Güterumschlag und die Güterverkehre im Hamburger Hafen bestätigt und der Versuch gemacht, die Pläne in Einklang mit der aktuellen Klimagesetzgebung zu bringen. Was bleibt sind erhebliche negative Auswirkungen dieses Verkehrs-Dinosauriers für Natur, Klima und für den Menschen.

Wichtig: Die Einwendung ist nur auf Papier und original mit Adresse, Datum und Unterschrift gültig! Die Einwendungen müssen am 28.03. um 24:00 Uhr im Briefkasten der Behörde liegen.

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