Ständiger Gesprächskreis Moorburg  

Protokoll der Sitzung vom 21.11.2023  

Kraftwerk Moorburg (Energie Hub Moorburg GmbH) um 19 Uhr  

Gedenkminute

Der Ständige Gesprächskreis würdigt das Wirken des ehemaligen Moderators durch eine Gedenkminute.  

TOP 1 Kraftwerk Moorburg (Energie Hub Moorburg GmbH)  

Mit dem Rückbau des Kraftwerks kann gestartet werden. Mitte 2024 werden erste Freiflächen entstehen. Die Maßnahmen werden optisch wahrnehmbar sein. Der Rückbau werde  von Westen her beginnen. Der Kesselrückbau werde später beginnen. Das Ende des Rückbau ist für den Jahreswechsel 2027/2028 geplant. Zum Rückbau und zum Elektrolyseur  werde es eine Informationsveranstaltung für die Anwohner geben.  

Zur Frage nach dem Bau eines Elektrolyseurs der Raffinerie Holborn konnte keine Auskunft  gegeben werden. Dieses Vorhaben sei unabhängig vom eigenen Elektrolyseur.  

Top 2 HPA  

Der Vertreter der DEGES war nicht anwesend. Zu den Bauarbeiten an der Brücke A7 /  Moorburger Elbdeich gebe es keine neuen Erkenntnisse.  

Zum Planfeststellungsbeschluss zur A26 Ost wurde signalisiert, dass damit in den nächsten  Wochen zu rechnen sei.  

TOP 3 LIG  

Über die Verantwortung zur Teilnahme des LIG an den Sitzungen des Ständigen Gesprächskreises und Wahrnehmung der Eigentumsverantwortung für Grundstücke fand ein intensiver Austausch statt. Für den Fall eines Fernbleibens des LIG vom Gesprächskreis könnte  eine Initiative über den parlamentarischen Eingabeausschuss als Maßnahme der von der  Hafenentwicklung betroffenen Anwohnerschaft ergriffen werden. Zur Einrichtung des Ständigen Gesprächskreises wurde auf die Mitteilung des Hamburger Senats an die Bürger schaft zum Ständigen Gesprächskreis aus 1998 verwiesen. Die Vertreterinnen des LIG verwiesen darauf, dass akute Fälle direkt über die Funktionspostfächer unbebautegrundstu Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden sollen  und ebenfalls wurden die Kontaktdaten der vom LIG beauftragten Dienstleister übermittelt.  Hierzu wurde von Bürgerseite erwidert, dass dies in der Vergangenheit geschehen sei, in  Einzelfällen nicht mit dem gewünschten Erfolg. Ebenso war eine weitere Kommunikation  über die Details dieser Angelegenheiten in der Sitzung nicht oder nur schwer möglich. Der  LIG verwies hier auf mögliche Kommunikationsprobleme. Insbesondere wurde das Ausbleiben von Antwortmails durch den LIG bei konkreten Anfragen bemängelt, denn es ist so  nicht ersichtlich, ob eine Reaktion überhaupt stattfindet. Seitens des LIG wurde zugesagt 

hier den verantwortlichen Personen nochmal einen Hinweis zu geben, dass Reaktionen erwartet werden und Teil einer Kommunikation auf Augenhöhe sein sollten.  

Konkret wurde eine schwierige Situation am Schießstand des Schützenvereins bemängelt.  Hier hätte die Verfüllung eines Grabens durch die Nutzer der Nachbarfläche zu Schäden im  Sanitärbereich des Vereinshauses führen können. Der Zustand wurde mit „absaufen“ beschrieben. Der LIG erwiderte, dass der vom LIG beauftragte Dienstleister Firma Gladigau  beauftragt sei, um diese Mängel zu beheben. Ebenso weist der Schutzzaun der Schießanlage Schäden auf. Einvernehmlich wurde sich auf eine gemeinsame Ortsbegehung mit dem  Schützenverein, dem LIG und der SAGA verständigt.  

Zu den Vermüllungen im Umfeld der Schießanlage wurde vom Vertreter des Bezirksamtes  auf die Entsorgungspflicht des Grundeigentümers des Nachbargrundstücks (LIG) verwiesen.  Ergänzend wurde von Ortsvertreterseite die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ergänzt. Der  LIG bestätigte seine Verkehrssicherungspflicht, teilte jedoch mit, dass aufgrund eines aktuell laufenden polizeilichen Ermittlungsverfahrens der vom LIG beauftragte Dienstleister Gladigau derzeit nicht auf die Fläche kann, um die Vermüllungen zu beseitigen. Nach Abschluss  des Ermittlungsverfahrens und Freigabe seitens der Polizei wird er die Müllbeseitigung auf  dem im Allgemeinen Grundvermögen befindlichen Grundstück durchführen.  Zu den Mängeln bei der Deichmahd wurde der LIG gebeten, hier nicht ausschließlich die  Hinweise der Anwohnerschaft abzuwarten, sondern die Dienstleister eigenverantwortlich  in die Pflicht zu nehmen. Bei der Koordination solle auch der Verwalter landwirtschaftlicher  Flächen, Wentzel Dr., einbezogen werden. Es wurde von der Bürgerseite gegenüber dem LIG  angekündigt, Wentzel Dr. und Gladigau um eine Koordination der Mahd auf den entsprechenden Flächen zu bitten.  

TOP 5 SAGA  

Die SAGA berichtete von wenigen Einzelmaßnahmen. Größere Maßnahmen wie Neueindeckungen bei Dächern würden erst wieder ab Februar 2024 vorgenommen.  Für das Jahr 2023 hat die SAGA von außergewöhnlichen Belastungen durch Nässe berichtet.  

Die Verkehrssicherungspflicht wurde thematisiert. Hierzu erklärte die SAGA, dass 2 mal im  Jahr Dächer und Bäume kontrolliert würden.  

Zu der von Mieterseite bemängelten Betreuung durch die SAGA wurde auf die allgemeine  schwierige Situation bei der Fachpersonalsuche hingewiesen. So wurde berichtet, dass der  neue Hauswart bereits gekündigt habe und ein Ersatz schwer zu finden sei. Insbesondere  sei die Situation in Moorburg speziell durch die Individualität der Wohnobjekte. Bevor ein  

neuer Hauswart gefunden sei, werde Herr H. wieder verstärkt zum Einsatz kom men.  

Es wurde sehr intensiv über die Wohnraumbelegung durch die SAGA diskutiert. Ausgehend  von dem im Internet von der SAGA deklarierten Anspruch, für stabile und lebenswerte  Quartiere zu sorgen und soziale Verantwortung zu praktizieren, wurde vom Vertreter der  Freiwilligen Feuerwehr bemängelt, dass die SAGA diesem Anspruch in Moorburg nicht gerecht werde. So sei für die Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr 

das Wohnen der Feuerwehrfrauen und -männer in Moorburg wesentlich. Durch die Wohnraumvergabe der SAGA könne dies nicht gewährleistet werden. Der Wohnraumbestand in  Moorburg befindet sich zu rund 80 % (geschätzt) der SAGA und sie üben somit eine marktbeherrschende Stellung in Moorburg und Hohenwisch aus. In dem Zusammenhang wurde die  

Stellung der SAGA in Moorburg und Hohenwisch als Monopol bezeichnet. Für die Feuerwehrleute sei es praktisch fast unmöglich, Wohnraum in Moorburg zu erhalten. Dieser Umstand kollidiert auch mit dem Anspruch des Senats, für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse gemäß Senatsdrucksache aus 1998 zu sorgen. Zur Gesamtbedeutung für die Versorgung der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet wurde auf den Wohnraumanteil Moorburgs von 0,125% verwiesen. Diese Zahl soll verdeutlichen, dass beim Wohnraum für nicht  ortsverbundene Bewerber für Wohnraum in Moorburg auf andere Ortsteile ausgewichen  werden kann. Als Kriterium für die Ortsverbundenheit wurde das Engagement für die Feuerwehr, den Sportverein und den Schützenverein beispielhaft genannt. Das Wohnen im  Dorf diene der Stabilität des Quartiers und dem Milieuschutz. An die SAGA wurde appelliert, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Die SAGA reagierte mit Verweis auf die hohen Ansprüche an öffentliche Vermieter bei der Wohnraumvergabe. Hier bestehen Vereinbarungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg. Ausnahmen hiervon wären über einen  mehrstimmigen Beschluss eines Vermietungsgremiums möglich. Grundsätzlich verwies die  Vertreterin der SAGA auf die Einhaltung der sogenannten Compliance (Regeltreue). Hierunter fallen eine Vielzahl von Regeln, unter anderem auch die Allgemeine Gleichstellung oder  der Datenschutz. Von der SAGA gefragt nach konkreten Beispielen für Mietgesuche von  Feuerwehrleuten erwiderte der Vertreter der Feuerwehr, dass es Bewerbungen gegeben  habe, diese aber abgelehnt wurden. Änderungen der Vergaberichtlinien müssen grundsätzlich mit der Stadt besprochen werden, erklärte die SAGA. Für den weiteren Fortgang  der Angelegenheit regte der Moderator einen direkten Austausch zwischen dem Vertreter  der Freiwilligen Feuerwehr und der SAGA an.  

Zum Status der Hofnutzung des Moorkathen als Campingplatz und der in der Vergangenheit angekündigten Begehung des Areals wurde darauf verwiesen, dass eine Begehung im  Rahmen einer möglichen Vertragsverlängerung mit Wirkung zum 31.12.2023 stattfinden  könnte. In diesem Zusammenhang wurde aus dem Gremium die Zuständigkeit der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes erwähnt.  

TOP 6 Bezirksamt Harburg  

Der Vertreter des Bezirksamtes verabschiedete sich mit dieser Sitzung aus dem Gremium.  Er berichtete, dass zukünftig der neue Regionalbeauftragte Süderelbe zuständigkeitshalber  die Position übernehmen werde.  

TOP 7 AK Infrastruktur  

Relevante Themen sind bereits unter verschiedenen Tagesordnungspunkten behandelt  worden. 

TOP 11 Festlegung der nächsten Themen  Einladung eines Vertreters des Denkmalschutzamtes.  

TOP 12 Verschiedenes  

Keine.  

TOP 13 Nächster Termin  

20. Februar 2024